DSGVO - Grundsätzliche Datenschutz Prinzipien
Die Grundprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenzgebot bleiben erhalten. Der Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt grundsätzlich verboten, sofern er nicht durch einen Erlaubnistatbestand einer Rechtsvorschrift erlaubt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Allerdings geht die Neuregelung in einigen Bereichen weiter und fordert z.B. die Verpflichtung zu „Privacy by Design“ oder zusätzliche Informationspflichten.
DSGVO Checkliste
Am 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bei nicht Einhaltung können Strafen von bis € 20 Millionen verhängt werden. Nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen raschen Überblick, was Sie bis dahin geklärt haben sollten: