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Email-Marketing - eine
Einführung Autor: Markus Grutzeck Der Artikel beschreibt überblicksartig die Einsatzmöglichkeiten für Email-Marketing und wie sich die Situation heute darstellt. Neben der rechtlichen Situation wird insbesondere die praktische Durchführung beleuchtet. Email-Marketing beinhaltet das Versenden von Informationen, Werbebotschaften oder Angeboten per Email. Je nach Zielsetzung wird Email-Marketing entweder zur Kundenbindung oder zur Kundengewinnung eingesetzt. Bei der Kundenbindung informiert das Unternehmen seine bestehenden Kunden über Produktneuheiten, Eventinformationen oder abonnierte Themengebiete. Die Kundengewinnung erfolgt über Werbung im Email-Newsletter der gewünschten Zielgruppe. Dies kann über Gewinnspiele, Anzeigen oder Kaufangebote geschehen. Alternativ kommt der Kauf von Email-Adressen in Frage, um ein Stand-Alone-Werbeemail zu versenden. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind Branding (Steigerung der Markenbekanntheit), direkter Produktverkauf (Sonderangebote, Restposten), Marktforschung und –tests, Service, Vertriebsunsterstützung. Gegenüber den klassischen Direktmarketingkanälen wie Mailing oder Coupon bietet das Email-Marketing einen sehr detailliert messbaren Response (ca. 75 % des Responses erfolgt innerhalb der ersten 48 Stunden). Aktionen lassen sich sehr rasch durchführen. Und allein in Deutschland besitzen mehr als 28 Millionen Menschen eine Emailadresse. Damit ist auch eine hohe Erreichbarkeit gewährleistet. Die Versandkosten im Email-Marketing sind wesentlich günstiger als im klassischen Mailing. Je mehr Unternehmen Email-Marketing einsetzen, umso geringer wird die Beachtungswirkung von Werbeemails (Spaming). Darum erreichen nur Emails mit Nutzen für den Empfänger auch die gewünschte Beachtung. Im Idealfall leitet der Empfänger die Email an Freunde, Bekannte und Kollegen sogar weiter. Lange Ladezeiten ärgern den Empfänger. Hyperlinks in Emails bieten zwar die Möglichkeit weitere Informationen zu ermöglichen und Traffic auf die eigene Website zu locken. Aber 1/3 der Befragten einer Studie der FH Wedel klickt Hyperlinks in Emails nie an. D.h. gute Erfolgschancen bietet Email-Marketing, wenn
Damit sind wir beim "Permission Marketing", d.h. einer Marketingstrategie auf Basis der Zustimmung des Empfängers. Nach geltender Rechtssprechung (vgl. http://www.jurpc.de) ist die Zusendung unangeforderter Werbeemails in Analogie zur Telefaxwerbung nach § 1 UWG wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Privatpersonen oder Gewerbetreibende handelt. Mit der Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie vom 08.06.2000 in deutsches Recht durch das Teledienstdatenschutzgesetzt (TDDSG) wurden einige Punkte konkretisiert: Kommerzielle Werbung muß klar als solche erkennbar sein (§ 7, Nr. 1 TDG). Der Absender muss eindeutig identifizierbar sein (§ 7, Nr. 2 TDG). Darüber hinaus formulieren Verbände wie der Deutsche Multimedia Verband (http://www.dmmv.de), Deutsche Direktmarketing Verband (http://www.ddv.de) oder Verband der deutschen Internetwirtschaft (http://www.eco.de) einen Verhaltenskodex. Die Einholung der Zustimmung der Empfänger kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Bei den Opt-In Verfahren, fordern die Empfänger explizit Informationen an. Man unterscheidet zwei Verfahren:
Beim einfachen Opt-In erscheint nach der Adressangabe bei der Erstregistrierung eine Website, auf welcher die erfolgreiche Registrierung bestätigt wird. Beim bestätigten Opt-In wird nach der Erstregistrierung sofort eine automatisierte Bestätigungsnachricht an die angegebene Email-Adresse gesendet. Hierin wird erläutert, wie der Email-Newsletter wieder abbestellt werden kann. Beim Double Opt-In muß die Registrierung noch ein zweites Mal bestätigt werden, damit diese entgültig wirksam wird. Spam-Versender müssen den Empfängern die Möglichkeit geben, den Empfang künftiger Emails zu verweigern. In der Praxis ist dies aber nicht praktikabel. Da die Spam-Versender oftmals nur darauf warten, dass Sie sich austragen. Damit erlangen Sie weitere Informationen, wie z.B. Ihre Absenderangabe und das Wissen, das Ihre Emailadresse gültig ist. Mit Double Opt-In sind Unternehmen auf der rechtlich sicheren Seite, da vom Empfänger der Bestätigung eine weitere Aktion notwendig ist. Damit wird auch die Angabe einer Emailadresse einer anderen Person verhindert. Umgekehrt heißt das für Anwender im Email-Marketing, dass Sie bei Ihren Kundenprofilen genau hinterlegen müssen, ob der Kunde Email-Werbung zugestimmt hat oder nicht (Unternehmensinterne Negativliste). Dies können Sie in der Marketingdatenbank AG-V.I.P. sehr einfach über die Kennzeichen oder ein benutzerdefiniertes Feld lösen. Daneben kann die Einverständnis auch über Kundenrundschreiben, das Callcenter, den Vertrieb, Messen oder Veranstaltungen, Empfehlungen durch Partner erfolgen. Dabei ist aber genau festzuhalten wer Ihnen wann das Einverständnis erklärt hat. Diese Verfahren sind rechtlich nicht so beweiskräftig wie z.B. das Double Opt-In-Verfahren. Wie bei jeder Direktmarketingaktion bildet das Adressmaterial einen wichtigen Erfolgsfaktor im Email-Marketing. Die Adressen sollten detailliert nach Zielgruppen selektierbar und ohne Dubletten sein. Einen Schatz bietet hier Ihre bestehende Kundendatenbank. Viele Kunden sind sehr offen für Produktneuheiten und Tipps zur Anwendung Ihrer Produkte. Neue Adressen zu gewinnen, ist weitaus schwieriger. Listbroker und Adressverlage bieten hier Ihre Dienste an. Allerdings wird hier auch Missbrauch getrieben. Emailadressen werden angeboten, die nie ihr Einverständnis zum Empfang von Werbeemails gegeben haben. Erkundigen Sie sich beim Kauf oder Miete fremder Emailadressen nach den Quellen und lassen Sie sich das Einverständnis der Empfänger zusichern, dass diese dem Empfang von Emailwerbung zugestimmt haben. Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch den Adressanbieter von Ansprüchen der Emailempfänger freistellen. Stattdessen können Sie auch Anzeigen oder redaktionelle Beiträge in bestehenden Emailnewslettern buchen. Ein breites Angebot an Emailnewslettern finden Sie bei http://www.newsmarketing.de. Fachzeitschriften bieten oftmals einem Emailnewsletter. Jedoch liegt der Response mit 2 - 4 % durchschnittlicher Klickrate unter dem Response von Werbeemails mit ca. 8 – 10 %. Liegt das Informationsbedürfnis des Empfängers weiter am Inhalt der Email sind deutlich höhere Responsequoten möglich. Ein Emailnewsletter besteht aus mehreren Bestandteilen:
Email-Marketing bietet durch seine rasche Durchführbarkeit und niedrige Versandkosten sehr gute Möglichkeiten zur Steigerung der Kundenbindung und Neukundengewinnung. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Wenn das Einverständnis des Empfänger die Grundlage für Email-Marketing bildet (Permission Marketing), lassen sich hohe Responsequoten erzielen. |
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